Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die drei normierten Wertermittlungsverfahren für Immobilien und Grundstücke (gem. § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren bildet das tatsächliche Marktgeschehen realistisch ab, da es auf realen Kaufpreisen basiert und sich an Vergleichsobjekten und aktuellen Angeboten orientiert.
Bei komplexen Gebäuden oder wenn Vergleichsparameter fehlen, stößt das Vergleichswertverfahren jedoch schnell an seine Grenzen. In solchen Fällen ist das Ertragswert- und / oder das Sachwertverfahren vorzuziehen.
Sachwertverfahren:
Das Sachwertverfahren ist durch die ImmoWertV in Verbindung mit der Sachwertrichtlinie und dem Baugesetzbuch normiert. Das Sachwertverfahren orientiert sich modelkonform an den Herstellungskosten und dem Grundstückswert.
Ertragswertverfahren:
Das Ertragswertverfahren legt den nachhaltig erzielbaren Ertrag der Immobilie zugrunde und betrachtet die Immobilie als Geldanlage. Der dauerhaft erzielbare Ertrag steht für die Werteinschätzung im Vordergrund.